Leider muss es sein:

Photographien sind "künstlerische Werke" im Sinne des Urheberrechts und gleichzeitig berühren sie das Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person(en). 
Um für Sie und für mich Rechtssicherheit zu schaffen, ist ein so genannter Model Release Vertrag Voraussetzung für ein Shooting.

Bei Minderjährigen muss eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter den Model Release Vertrag unterzeichnen. 



Beispiel: Model Release  Time4Pictures

Zwischen
   Markus Wiegand, 
   Nordenstädter Straße 11,     
   65719 Hofheim 
   (nachfolgend „der Fotograf“)
und
   .................................................................
   .................................................................
   (nachfolgend „Model“)
wird folgender VERTRAG zur Erstellung und Verwertung von Personenfotos geschlossen:

LEISTUNGEN
Das Model steht der Fotografin/dem Fotografen am 03.10.2020 zur Anfertigung von Fotoaufnahmen zur Verfügung.
TIME FOR PICTURES
Der Fotograf stellt dem Model (ggf. digitale) Abzüge der Fotoaufnahmen zum Zwecke der Eigendarstellung und privaten Verwendung zur Verfügung. Eine entgeltliche Unterlizenzierung durch das Model ist ausgeschlossen.
RECHTE DES FOTOGRAFEN
Der Fotograf ist zur räumlich und zeitlich unbeschränkten Verwertung der anzufertigenden Fotoaufnahmen berechtigt. Inhaltlich umfasst das Recht die Nutzung zu folgenden Zwecken:
- Referenz für Fotografin/Fotografen (Verwendung im Internet, auf der auf Webseite des Auftraggebers, in sozialen Medien)
- Teilnahme an Wettbewerben
- künstlerische Zwecke
- Werbung (Printmedien, Werbematerial, Außenwerbung, Online-Werbung, Presse und Medien,    Öffentlichkeitsarbeit (PR))
- Veröffentlichung in öffentlich zugänglichen Bilddatenbanken, Stockbildarchiven
- Veröffentlichung unter freier Lizenz
Die Auswahl der Motive steht im Ermessen des Fotografen. Der Fotograf kann eine beliebige Anzahl der Fotoaufnahmen nutzen. Er ist jedoch nicht zur Nutzung verpflichtet.
Der Fotograf ist weiter berechtigt zur Digitalisierung und Bearbeitung der Fotoaufnahmen, sei es durch Retusche, sei es durch digitale Bearbeitung mittels entsprechender Software oder einer Verwendung im Rahmen von Montagen jeder Art. Er kann dafür auch Dritte einsetzen.
NAMENSNENNUNG
Die Namensnennung des Models steht im Ermessen des Fotografen. Der Fotograf ist berechtigt, die vom Model gefertigten Fotoaufnahmen in Verbindung mit dem Namen des Models (oder eines Pseudonyms) und der Berufsbezeichnung zu verwerten.
Sofern die Fotografin/der Fotograf dem Model (ggf. digitale) Abzüge der Fotoaufnahmen zum Zwecke der Eigendarstellung oder zur privaten Verwendung zur Verfügung stellt, ist das Model bei einer Veröffentlichung dieser Aufnahmen zur Angabe des Namens des Fotografen verpflichtet.
DATENSCHUTZ
Der Fotograf ist der für die Datenverarbeitung (Erstellung, Verwaltung und Nutzung der Fotoaufnahmen) datenschutzrechtlich Verantwortliche.
Es werden die folgenden Merkmale verarbeitet, die einen Personenbezug ermöglichen: Abbildung des Models, Ort und Zeit der Aufnahme, Name und Kontaktdaten des Models. Die Erstellung und die Nutzung der Fotoaufnahmen erfolgen zu den zuvor genannten Zwecken. Rechtsgrundlage ist die Durchführung dieses
Vertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich. Die Daten werden gelöscht,
sobald sie für die Erreichung des Zwecks der Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind oder wenn sie nicht mehr zum Beweis einer
Urheberrechtsverletzung vorgehalten werden müssen.
Das Model hat gegenüber dem Fotografen unter bestimmten Umständen folgende Rechte hinsichtlich seiner personenbezogenen Daten:
- das Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO)
- das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO),
- das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO),
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- das Recht auf Datenübertragbarkeit in einem maschinenlesbaren Format (Art. 20 DSGVO) - das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zu beschweren
(Art. 77 DSGVO, zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Wiesbaden).
Es findet gegebenfalls auch eine Datenübertragung in Nicht-EU-Staaten statt. Dies erfolgt auf der Grundlage gesetzlich vorgesehener vertraglicher Regelungen, die einen angemessenen Schutz der Daten sicherstellen sollen und die das Model auf Anfrage einsehen kann.
Sonstiges
Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
Zusatz bei minderjährigen Models:
Der Vertrag wird durch den allein vertretungsberechtigten gesetzlichen Vertreter bzw,. die Vertreterin unterzeichnet.

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